Letzter Beitrag: vier Cluster, die entscheiden, ob ein Kunde einen Preis akzeptiert oder Konkurrenzangebote einholt – also wer mit welchen Argumenten in die Preisverhandlung steig. Heute der erste im Detail: Marktattraktivität – also die Frage: Lohnt sich ein Wechsel für diesen Kunden überhaupt? Oder werden Mitbewerber überhaupt hart um dieses Geschäft kämpfen?
Punkt 1: Die Grösse der Hypothek.
0.5 % Zinsdifferenz auf CHF 100’000 sind CHF 500 pro Jahr. Auf CHF 1 Mio. sind es CHF 5’000. Bei 5’000 Franken pro Jahr beginnt der Kunde plötzlich, Excel-Tabellen zu lieben, die er eigentlich lieber dem Steuerberater überlassen hätte. Bei 500 Franken kauft er sich lieber einen Kaffee und unterschreibt dort, wo er schon immer war. Ja, und bei einer Million wird sich auch der Banker gegenüber ganz massiv um diese Kundenbeziehung oder diese Hypothek bemühen. Bei 100’000 Franken wohl nur, wenn mit der Hypothek attraktive Zusatzgeschäfte mitkommen.
Punkt 2: Die fällige Tranche relativ zum Gesamtvolumen.
CHF 1 Mio. Hypothek, davon werden jetzt CHF 200’000 fällig? Der Kunde wird bei diesen 200’000 nicht wahnsinnig preissensitiv sein. Die verbleibenden CHF 800’000 wiegen schlicht schwerer. Wer hier als Bank auf der kleinen Tranche den grossen Rabatt-Hebel ansetzt, hat die Frage falsch verstanden. Oder keine Frage gestellt. Beides kommt vor.
Punkt 3: Die Staffelung.
Jetzt wird es fachlich – und für manche Banker kurios. Gestaffelte Laufzeiten (heute 300’000, in 3 Jahren nochmals 300’000) machen einen Wechsel für den Kunden aufwändig. Die Ablösung erfordert oft ein Schuldbriefsplitting, und wer schon einmal mit dem Grundbuchamt telefoniert hat, weiss: Das ist kein Express-Service. Der Kunde wechselt wegen 0.2 % nicht, weil sich der Aufwand schlicht nicht rechnet.
Und für die ablösende Bank? Mässig attraktiv. Sie geht mit einem relativ grossen Betrag und langen Laufzeiten in den Nachgang – Risiko und Ertrag geraten disproportional. Und dann die Geschichten, die das Herz des Fachmanns in mir bluten lassen: Ich habe erlebt, dass Banken ohne Schuldbriefauslieferung abgelöst haben – also faktisch blanko für die Restlaufzeit gelaufen sind. Professionell? Eher nicht. Spannend? Sehr. Konsequenzen? Lass uns nicht fragen rsp. einfach hoffen, dass der Kunde immer pünktlich seine Zinsen zahlt.
Der Rat aus Optik Pricing Experte an die Bank – gerade beim 300’/3-Jahre-Beispiel:
Es ist doch völlig ok, dem Kunden einen grösseren Rabatt auf Laufzeiten ab 5 Jahren zu gewähren. Dort entsteht der Bank wieder eine erkaufte Kundenbindung – das ist ein Geschäft, kein Geschenk. Gleichzeitig wäre es schlicht doof, auf die 3-Jahres-Tranche einen Rabatt zu offerieren. Denn genau dann finanziert man dem Kunden die Vorbereitung seiner späteren Ablösung oder zumindest eine gute ablösefähigkeit. Rabatt als Einladung zur Kündigung. Ich nenne das: Strategie mit umgekehrtem Vorzeichen.
Zwei Fun-Facts zum Ende:
🔹 Es gibt Kunden mit gestaffelten Laufzeiten, bei denen die Schuldbriefe exakt zu den Tranchen passen. Diese könnten jederzeit problemlos ablösen. Sind sich dessen aber nicht bewusst. Das nennt man dann wohl: stille Reserven der Bequemlichkeit. Als Bank darf man hoffen, dass der Kunde nie diesen Post liest.
🔹 Ich erhielt einmal einen weitreichenden Sonderkonditionsantrag für die Verlängerung einer Tranche, die – rein timingtechnisch – genau zur Konsolidierung der Tranchen geführt hätte. Also genau das Beispiel von ich oben abgeraten hatte. Dieser Kunde war offenbar im besseren Verhandlungstraining gewesen als der gegenübersitzende Kundenberater.
Generell zur Staffelung: Ist es unmoralisch, wenn eine Bank gestaffelte Laufzeiten empfiehlt? Nein – ganz sicher nicht. Die Zinsdifferenz zwischen Zeitperioden ist massiv grösser als die zwischen Banken. Also ist es nichts als fair, diese Option zumindest aufzuzeigen. Und wer schon mal einen Kunden gegenüber hatte, der mit einer Million auf einen Schlag 2 % mehr bezahlen musste, der weiss wovon ich spreche. Da sind die 0.2 % Preisvorteils des Mitbewerbers fast schon vernachlässigbar. Aber: zu guter Beratung gehört auch Aufklärung: Ja, der Kunde diversifiziert sein Fälligkeitsrisiko. Der gleiche Kunde reduziert aber seine Ablösefähigkeit. Als Kunde würde ich die Diversifikation höher gewichten. Entscheiden muss er im Wissen um alle Risiken und Nebenwirkungen selber.
Mein Rat an die Kunden-Seite für die Verhandlung: Fordert einfach für die Staffelung der Laufzeiten einen Zusatzrabatt. Die Bank profitiert spätestens bei der ersten Fälligkeit davon – also dürft ihr es auch. (Oder wie ich schon vor meiner Masterarbeit gelernt habe: Wer fragt, bekommt. Wer nicht fragt, bekommt den Standardpreis. Beides verdient man irgendwie.)
Fortsetzung folgt: Nächste Woche Cluster 2 der Zahlungsbereitschaft (aka Preissensitivität aka Wechselbereitschaft) – Kundenzufriedenheit. Spoiler: Wer innerlich schon gekündigt hat, bewertet Preise grosszügiger. (Ironie aus.)
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